GEZ Befreiung beantragen – So machst Du es richtig

Jeden Monat werden Dir 18,36 Euro Rundfunkbeitrag vom Konto abgezogen. Du möchtest das nicht? MyTech Mentor zeigt Dir, wer für die GEZ Befreiung infrage kommt.

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Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 Euro und wird Monat für Monat von Deinem Konto abgebucht. Dabei ist es völlig egal, ob Du nun ARD und Co. überhaupt nutzt. Du möchtest diese Gebühr nicht weiter zahlen? Immerhin waren es 2021 etwa 2,5 Millionen Menschen in Deutschland, die eine GEZ Befreiung hatten. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag also durchaus mögliich.

Im folgenden Artikel erfährst Du, wer die GEZ Gebühr nicht zahlen musst, wie Du das machst und welche Wege Dir alternativ offen stehen.

GEZ Befreiung: Wer?

Vor allem Bezieher von Sozialleistungen sind in vielen Fällen vom Rundfunkbeitrag komplett befreit. Das betrifft u.a.:

  • Bezieher von Hartz IV (Bürgergeld) oder Sozialgeld
  • Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten
  • Asylbewerb die Leistungen erhalten
  • Personen die Blindenhilfe erhalten
  • Personen die nach dem Bundesversorgungsgesetz Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen
  • Bezieher von BAföG oder Auszubildendengeld die nicht mehr bei den Eltern wohnen
  • Menschen die Pflegegeld oder Pflegezulage erhalten oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge beziehen.

Weitere Vorraussetzungen sind:

  • wenn eine Person volljährig ist und in einer stationären Einrichtung lebt.
  • wenn pflegebedürftigen Personen ein Freibetrag zugestanden wird.

Weitere Informationen dazu findest Du auf der Internetseite zum Rundfunkbeitrag.

Härtefallbefreiung

Auch wenn Du nicht zu den Personengruppen gehörst, kannst Du Dich unter bestimmten Bedingungen von der GEZ Gebühr befreien lassen. Vorraussetzung dafür ist ein sogenannter Härtefall. In der Praxis ist das aber nur selten der Fall und gilt nur, wenn: 

  • eine Person keine der oben angeführten Sozialleistungen erhält, weil die Bedarfsgrenze überschritten wird. Das Einkommen darf den sozialen Bedarf nicht mehr als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro überschreiten.
  • eine Person freiwillig auf die oben angeführten Sozialleistungen verzichtet, obwohl sie einen Anspruch darauf hat. Bedigungen dafür ist ein Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und eine Verzichtserklärung des potenziellen Leistungsempfängers.

Studenten

Auch als Student kannst Du die Härtefallregelung in Anspruch nehmen und die GEZ Befreiung beantragen. Dazu musst Du beispielsweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen sein, obwohl Du noch bedürftig bist wenn Du:

  • noch Zweitstudium absolvierst.
  • die Förderungshöchstdauer überschritten hast.
  • das Studienfach gewechselt hast.
  • die Altersgrenze zur BAföG-Förderung überschritten hast.
  • einen Leistungsnachweis im Studium für eine BAföG-Förderung nicht erbracht hast.

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Menschen mit Beeinträchtigungen

Menschen mit Beeinträchtgungen können unter Umständen eine Ermäßigung in Anspruch nehmen. In diesem Fall muss nur ein Drittelbeitrag von 6,12 Euro monatlich gezahlt werden. Davon betroffen sind Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen „RF“. Taubblinde Menschen, Bezieher von Blindenhilfe und Menschen, die sonderfürsorgeberechtigt sind, können für eine komplette GEZ Befreiung in Frage kommen.

Rückwirkende Befreiung

Ist eine mögliche GEZ Befreiung bei Dir möglich, dann ist diese u.U. auch rückwirkend zu erreichen. So kannst Du bis zu drei zurückliegende Jahre Dein Geld zurückerhalten. Vorraussetzung dafür ist, dass Du aus sozialen oder medizinischen Gründen zu einer GEZ Befreiung oder einer Ermäßigung berechtigt gewesen wärst.

Hast Du Dich jedoch nur vergessen vom Rundfunkbeitrag abzumelden, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Beträge. In diesem Fall bleibt Dir nur die Abmeldung zum Monatsende. Dafür steht Dir das Online Formular zur Verfügung oder aber Du lädst Dir das Formular per Download runter.

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Einfach nicht zahlen?

Als Hartgesottener kannst Du die Zahlung des Rundfunkbeitrags auch einfach verweigern. Im ungünstigsten Fall droht Dir dann eine Zwangsvollstreckung oder sogar eine Haftstrafe. Zahlst Du die GEZ Gebühr nicht, wird ein Beitragsbescheid festgesetzt. Der Beitragsbescheid ist bereits ein vollstreckbarer Titel, ähnlich wie ein Vollstreckungsbescheid und Grundlage für eine Zwangsvollstreckung. Manche Gemeinden versehen in einem solchen Fall aber auch Dein Auto mit einer Radkralle und „fördern“ aus diese Weise Dein Einsehen.

Sollst Du im Zuge der Zahlungsaufforderung eine Vermögensauskunft geben und verweigerst diese, kann dies sogar eine Erzwingungshaft zur Folge haben. In diesem Fall bleibst Du so lange in Haft, bis Du die Vermögensauskunft gegeben hast.

Auf der anderen Seite haben die Rundfunkanstalten nicht mehr Rechte als andere Gläubiger auch.  Es besteht nicht die Möglichkeit, auf das unpfändbare Einkommen und unpfändbare Sachen zuzugreifen.

GEZ Befreiung: Klage?

Zählst Du nicht zu den vorhergenannten Personengruppen, möchtest die GEZ aber nicht zahlen, steht Dir noch der Rechtsweg offen.

Grundsätzlich ist eine Klage schweirig durchzubekommen und Du brauchst auf jeden Fall einen lagen Atem. In den zuständigen Verwaltungsgerichten wird die Verfassungsmässigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt, was die Aussichten einer erfolgreichen Klage stark einschränkt. Zudem wurden Urteile durch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof bestätigt. Die Chancen auf eine GEZ Befreiung durch eine Klage sind realistisch betrachtet sehr gering.

GEZ Befreiung beantragen

Um den Rundfunkbeitrag nicht mehr bezahlen zu müssen, kannst Du die Befreiung über das Online Formular beantragen. Dort trägst Du Deine persönlichen Daten ein und druckst den fertigen Antrag aus. Anschließend musst Du Du nur noch die entsprechenden Nachweise heraussuchen und die Unterlagen an folgende Adresse senden: ARD, ZDF und Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln. 

Tipp: Schicke die Unterlagen am besten als Einschreiben, denn so kannst Du beweisen, dass die Unterlagen auch wirklich eingesendet wurden.

Möchtest Du weitere Informationen, lohnt sich auch ein Anruf. Die GEZ Telefonnummer lautet 0180 – 69 99 55 510 oder 0180 – 69 99 55 522 (pro Anruf 20 Cent aus dem deutschen Festnetz beziehungsweise 60 Cent aus den deutschen Mobilfunknetzwerken). Die Hotline ist werktags von 7.00 bis 19.00 Uhr erreichbar.

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